Rechtsanwalt Kanzlei Voltz

Netzsperre

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Mit Netzsperren verhindern Access-Provider die Aufrufbarkeit bestimmter Inhalte des Internets. Der Einsatz solcher Maßnahmen ist politisch höchst umstritten.

Netzsperren sind technische Maßnahmen von Access-Providern, mit denen die Erreichbarkeit von Teilen des Internets eingeschränkt wird. Diese Sperren richten Access-Provider entweder freiwillig oder auf gerichtliche bzw. behördliche Anordnung ein. Etwas anderes sind Zugangssperren, bei denen notorischen Urheberrechtsverletzern der Zugang zum Internet gesperrt wird.

Access Provider können durch technische Maßnahmen den Zugang zum Netz einschränken. Quelle: Fotolia
Access Provider können durch technische Maßnahmen den Zugang zum Netz einschränken. Quelle: Fotolia
Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, mit denen die Erreichbarkeit von Webseiten eingeschränkt werden kann. Bei einer DNS-Sperre werden DNS-Server so manipuliert, dass die Nutzer durch die Eingabe eines bestimmten Domainnamens nicht zu der gewünschten IP-Adresse weitergeleitet werden. Im Falle von IP-Sperren werden Einstellungen an den Netzknoten bzw. Routern so verändert, dass sie den Datenverkehr zu bestimmten IP-Adressen nicht weiterleiten. Der Zugang zu bestimmten URLs kann durch den Einsatz eines Zwangs-Proxy-Servers verhindert werden. Beim britischen „CleanFeed“-Verfahren wird der Datenverkehr anhand der angesteuerten IP-Adressen vorsortiert und dann mittels eines Proxy-Servers die Verbindung zu bestimmten URLs unterbunden. Für jede dieser Sperrarten gibt es Umgehungsmöglichkeiten. Nutzer wie Seitenbetreiber können wegen der Architektur des Internets auch gesperrte Informationen abrufen bzw. zur Verfügung stellen. Mit Sperren können Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums oder die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte verhindert werden. In Deutschland sollte durch das Zugangserschwerungsgesetz von 2010 die Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen erschwert werden. Das Gesetz wurde jedoch schon 2011 wieder aufgehoben. Rechteinhaber drängen auf die Sperrung von Webseiten, die illegales Filesharing begünstigen. Deutsche Gerichte sprachen sich bislang gegen solche Sperren aus. In Österreich erwirkten Rechteinhaber im Jahr 2011 die Sperrung der Seite kino.to sowie in 2014 die Sperrung der Seiten kinox.to und movie4k.to.

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