Rechtsanwalt Kanzlei Voltz

Impressumspflicht

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Ein Impressum findet man bei fast allen Internetauftritten. Doch warum muss der Betreiber einer Seite diese Informationen vorhalten und was muss er dabei beachten? Fehler bei der Erstellung des Impressums können empfindliche Konsequenzen haben.

Unter „Impressum“ findet man bei den meisten Internetauftritten Informationen über den Ersteller einer Website. In § 5 des Telemediengesetzes ist aufgeführt, welche Informationen in jedem Fall öffentlich sein müssen: Verpflichtend sind Name, Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit wie beispielsweise eine Telefonnummer. Unternehmen müssen neben den Kontaktdaten den Firmennamen inklusive Rechtsform und einen Vertretungsberechtigten benennen. Weiter Informationspflichten können sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Notwendig sind die genannten Angaben bei allen geschäftsmäßigen Webseiten. Privatleute, die mit Ihrer Website kein Geld verdienen wollen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Zur Absicherung sollten allerdings auch Privatleute Name und Kontaktdaten veröffentlichen. Denn schon wenn die Inhalte der Website „in der Regel gegen Entgelt“ angeboten werden, besteht eine Impressumspflicht. Mit anderen Worten: Der Seitenbetreiber kann auch impressumspflichtig sein, wenn er mit seiner Seite kein Geld verdient oder verdienen will. Wer als Privater bewusst auf das Impressum verzichtet, damit er anonym Informationen veröffentlichen kann, sollte berücksichtigen: Mit dem whois-Service der Denic kann ohnehin jeder den Namen und die Adresse der Betreiber von .de-Domains erfahren. Die Informationen zum Impressum müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ vorgehalten werden. Ein langes Suchen sollte daher nicht notwendig sein. Hier müssen vor allem Betreiber von Parallax-Scrolling-Seiten aufpassen. Wenn die Seitenbesucher zu weit hinunterscrollen müssen, ist das Impressum wertlos. Die Bezeichnung „Impressum“ ist für die Angaben nicht zwingend, „Kontakt“, „Rechtliche Hinweise“ oder Ähnliches können die Seitenbesucher ebenso gut zu den Informationen führen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Ordnungswidrigkeit können Verstöße gegen die Vorgaben mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Außerdem drohen Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschutzverbänden.

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